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Mitglied werden

Die Mitgliedschaft steht allen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern, juristischen Personen sowie Haus- und Grundeigentümern des Quartiers offen. Personen ausserhalb des Quartiers, die am Vereinszweck interessiert sind, können die Mitgliedschaft erwerben.

Im Anschluss an die Generalversammlung wird jeweils an sämtliche Haushalte ein Mitgliederbrief mit dem Ersuchen zugestellt, den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr einzuzahlen.
Durch Einzahlung des Jahresbeitrages wird automatisch die Mitgliedschaft für das laufende Jahr erworben und berechtigt an der nächsten GV das Wahl- und Stimmrecht auszuüben.

Mitgliederbeitrag

Gegenwärtig beträgt der jährliche Mitgliederbeitrag 20 Franken pro Haushalt.

Mitgliedschaft auflösen

Eine bestehende Mitgliedschaft erlischt, wenn der Mitgliederbeitrag nicht mehr bezahlt wird.